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Kostenlose Rechtsberatung

Die Entwicklung einer Perspektiven für die betroffenen Frauen ist eng verbunden mit dem rechtlichen Status. Wenn der Aufenthaltsstatus gesichert ist, lässt sich auch die materielle Lage der Frauen klären und sie werden in die Lage versetzt, sich der Lösung ihrer familiären, gesundheitlichen und psychischen Situation zuzuwenden.

Die Rechtsberatung beinhaltet Vermittlung von Wissen und das Abwägen von Handlungsmöglichkeiten insbesondere zu:

  • ausländerrechtlichen Fragen (Aufenthaltsfragen, §19 AuslG, Duldung, Asyl)
  • familienrechtlichen Fragen (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht, Scheidung)
  • der Klärung strittiger Unterhaltsansprüche und ähnlichen Fragen
  • sozialhilferechtlichen Fragen (Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld)
  • Mietrecht
  • der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes (Schutzmassnahmen, Wohnungszuweisung)
  • der Information der Frauen über alternative Möglichkeiten des Schutzes.
 

 


Fachberatungs- und Interventionsstelle: (030) 80 19 59 80   •   Frauenhaus: (030) 80 10 80 50  •   Datenschutz