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Das Leitbild der Interkulturellen Initiative

Gewalt gegen Frauen ist eine gesellschaftliche Realität. Die Gewalt findet in persönlichen Beziehungen zu Männern und im öffentlichen Raum statt und wird durch Strukturen innerhalb der
Gesellschaft getragen und teilweise aktiv unterstützt.

Das interkulturelle Frauenhaus setzt sich zum Ziel, dieser Gewalt eine Parteilichkeit für die betroffenen Frauen und ihren Kindern entgegenzusetzen und zwar durch folgende Maßnahmen:

  1. Zuflucht und Schutz für Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt bedroht sind
  2. Konzeptionelle Berücksichtigung der spezifischen Situation von misshandelten Migrantinnen und ihren Kindern
  3. Unbürokratische Soforthilfe, existenzsichernde Unterstützung und begleitende Beratung
  4. Öffentlichkeitsarbeit

Parteilichkeit bedeutet für uns:

  1. die betroffenen Frauen mit ihrer individuellen Lebens geschichte und andererseits die Lebensgeschichte in ihrer Wechselbeziehung zu gesellschaftlichen Strukturen wahrzunehmen
  2. eine reflektierte Parteinahme für Frauen, d.h. Ambivalenzen zu respektieren und emanzipatorisches Fühlen und Handeln zu unterstützen, Stärkung der Eigeninitiative und die Förderung eines solidarischen Miteinander
  3. Unterstützung in der Vertretung ihrer Interessen mit Ämtern und anderen
  4. Institutionen die Lebenssituation der Mädchen und Jungen im Haus wahrzunehmen und ihre Interessen aktiv zu vertreten. Kinder im Frauenhaus haben Gewalt gegen ihrer Mutter miterlebt und/oder sind selbst misshandelt worden. Kinder sind abhängig von erwachsenen Bezugspersonen und brauchen darum im Frauenhaus eigenen Raum und Zuwendung zur Verarbeitung ihrer Erfahrungen
  5. Die Existenz von Dominanzverhältnissen, Hierarchisierungen und Differenzen unter Frauen wahrzunehmen und konzeptionell aufzugreifen
  6. Gewaltfreien Umgang im Frauenhaus zum Ziel zu haben, durch eine Sensibilisierung für gewaltförmige Strukturen, das Erfahren und Anwenden gewaltfreier Formen der Konfliktbewältigung und klaren Grenzsetzungen
  7. Strukturelle Gewalt und Diskriminierung durch Öffentlichkeitsarbeit aufzuzeigen und diesen durch gezielte Maßnahmen entgegenzuwirken

Migrantinnen und ihre Kinder sollen als repräsentative Minderheit im Frauenhaus eine angemessene Unterstützung und ein Hilfsangebot erhalten, das strukturelle Benachteiligungen berücksichtigt. Frauen mit besonderen Problemlagen (z.B. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit) sollen nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der konzeptionellen Vorgaben im Frauenhaus leben können.

Wir definieren interkulturelle Arbeit zunächst darüber, dass Migrantinnen und ihre Kinder explizit als Zielgruppe definiert werden und dass ihre individuelle Lebenslage und strukturellen Bedingungen im Konzept und in der methodischen und organisatorischen Umsetzung wahrgenommen und berücksichtigt werden. Für die Beratungssituation bedeutet "interkulturelle Beratung" eine am Einzelfall orientierte und multiperspektivische Beratung im Gegensatz zu einer meist vorherrschenden ethnozentristischen Ausrichtung. Allgemein lässt sich davon ausgehen, dass sich interkulturelle Konzepte grundsätzlich an alle Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen richten, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Minderheitenstatus. Interkulturelle Arbeit ist jedoch nach unserem Verständnis nicht beliebig, sondern differenziert zwischen unterschiedlichen Lebenslagen.

 

 


Fachberatungs- und Interventionsstelle: (030) 80 19 59 80   •   Frauenhaus: (030) 80 10 80 50  •   Datenschutz