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Begleitung und Übersetzung

Migrantinnen sind im Alltag mit vielfältigen Formen der Diskriminierung konfrontiert (Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, beim Zugang zur Regelversorgung sozialer Dienstleistungen etc.). Sie werden auf Behörden im persönlichen Umgang häufig als Menschen „zweiter Klasse“ behandelt und werden häufig nicht über ihre Rechte informiert und bei Ermessensentscheidungen benachteiligt.

Hieraus ergibt sich für die Mitarbeiterinnen die Notwendigkeit sehr viele Begleitungen zu Ämtern und Behörden durchzuführen. Die Frauen werden durch diese Begleitungen gestärkt und sehr oft kann die Erfahrung gemacht werden, dass Anträge, die zuerst abgelehnt werden, im Falle einer Begleitung durch eine Mitarbeiterin des Projekts schließlich doch bewilligt werden.

Insofern können durch Begleitungen Diskriminierungserfahrungen der Frauen gemindert werden, was in einer akuten Krisensituation von großer Bedeutung ist. Begleitungen führen auch bei vielen
Frauen zu einer Verbesserung der allgemeinen Orientierung und den Kompetenzen zur selbständigen Alltagsbewältigung. Die besondere Zielgruppe (Migrantinnen und ihre Kinder) benötigt aufgrund ihrer spezifischen strukturellen Situation (z.B. mangelnde Sprachkenntnisse, aufenthaltsrechtliche Probleme, Integrationsdefizite) mehr und spezifische Beratung und Unterstützung. In der Arbeit mit der Zielgruppe der Migrantinnen sind die Mitarbeiterinnen trotz eines komplett interkulturellen Teams häufig auf qualifizierte Dolmetscherinnen angewiesen. Die Beratungsstelle verfügt über eine  Dolmetscherinnenkartei für die Beratungsarbeit. Sie umfasst eine Kartei aller verfügbaren und finanzierbaren Übersetzerinnen und wird laufend aktualisiert.

 

 


Fachberatungs- und Interventionsstelle: (030) 80 19 59 80   •   Frauenhaus: (030) 80 10 80 50  •   Datenschutz